Urteil des Bundesgerichts 6B_628/2021 vom 14. Juli 2022 E. 2.2.4). Art. 28 der Verordnung (EU) 2018/1861 sieht neu vor, dass vor der Eingabe eines Einreise- und Aufenthaltsverbots im SIS ein Vorabkonsultationsverfahren durchzuführen ist, wenn der von der Eingabe betroffene Drittstaatsangehörige einen von einem anderen Mitgliedstaat erteilten gültigen Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum eines anderen Mitgliedstaats für einen längerfristigen Aufenthalt besitzt. Im Rahmen dieses im Anschluss an die Anordnung der SIS-Ausschreibung der Landesweisung durch das