Auslöser dieser Symptomatik ist. Gestützt auf die vorliegenden Unterlagen ist jedenfalls nicht klar, welche allfällige Behandlung der Beschuldigte nach dem Vollzug der Landesverweisung bedürfte. Sollte sich der Verdacht auf eine psychische Erkrankung des Beschuldigten erhärten, wäre gemäss Bericht des SEM eine Behandlung auch in Nigeria möglich. Der Standard der psychiatrischen Versorgung sei in Nigeria relativ gut und der Grossteil der psychischen Erkrankungen könnten in über das Land verteilte spezialisierten Kliniken behandelt werden (pag.