Dabei war er – dies ist aus den Lohnzahlungen zu schliessen – weitgehend voll arbeitsfähig. Dem Arztbericht vom 26. August 2022 lässt sich entnehmen, dass ein Verdacht auf paranoide Schizophrenie besteht, da sich die Symptomatik letztendlich nicht klar zuordnen lässt. Ein bis zwei Monate vor der nunmehr vertagten Berufungsverhandlung zeigte sich wiederum eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit des Beschuldigten. Die zeitliche Koinzidenz lässt vermuten, dass insbesondere auch die zweifellos bestehende Drucksituation des Strafverfahrens bzw. die drohende Landesverweisung Auslöser dieser Symptomatik ist.