Demgemäss ist jedenfalls im heutigen Zeitpunkt nicht von einer dauerhaften und längerfristigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auszugehen. Der Beschuldigte leidet an der Krankheit Morbus Basedow, einer Schilddrüsenerkrankung, die unter anderem mit Medikamenten oder einer Operation behandelt werden kann. Wie ausgeführt ist den Akten zu entnehmen, dass der Beschuldigte