So ergibt sich aus den Kontounterlagen, dass der Beschuldigte in den Monaten Mai bis September 2022 ein Erwerbseinkommen erzielte, welches jedenfalls in den Monaten Juni bis August 2022 auf eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit schliessen lässt, zumal es notorisch ist, dass Krankentaggelder bzw. -lohn bei kurzfristigen Arbeitseinsätzen kaum je ausgerichtet wird. Eine Unterstützung vom Sozialdienst erfolgt seit dem 1. November 2022. Demgemäss ist jedenfalls im heutigen Zeitpunkt nicht von einer dauerhaften und längerfristigen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auszugehen.