Aus pekuniären Motiven missachtete der Beschuldigte die hiesige Rechtsordnung und beging eine qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die in Italien ausgesprochene mehrjährige Freiheitsstrafe wegen einschlägiger Delinquenz hat ihn offensichtlich nicht vor weiteren Taten abgehalten. Betreffend der sozialen Integration ist festzuhalten, dass die Ehe des Beschuldigten zerrüttet ist. Derzeit besteht ein gerichtliches Annäherungs- und Kontaktverbot. Das hängige Eheschutzverfahren ist auf gemeinsamen Antrag sistiert und die Ehegatten planen die Scheidung. Der Beschuldigte ist zudem kinderlos.