15 Party machen in Zürich [pag. 81 Z. 350 f.], Reisen mit Freundin nach Paris [pag. 100 Z. 567 ff.], zwei Reisen nach Nigeria im Jahre 2021 [pag. 179, 191 MA], Buchung Reise sowie Ausgaben in Schmuckgeschäften im August 2022 während laufender Pfändung [pag. 970 ff.]) nicht mit seinen Einkünften im Einklang steht. Seit dem 1. November 2022 bezieht der Beschuldigte Sozialhilfe. Unklar ist, ob die unstetige Erwerbstätigkeit des Beschuldigten in letzter Zeit sowie die derzeitige Sozialhilfeabhängigkeit mit seiner Erkrankung im Zusammenhang steht.