Selbst wenn er über bessere Italienischkenntnisse verfügt, sind diese für die Integration im Kanton Bern kaum dienlich. Hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Integration ist festzuhalten, dass es dem Beschuldigten in den letzten Jahren nicht gelang, beruflich dauerhaft Fuss zu fassen. So beschränkte sich seine Arbeitstätigkeit lediglich auf Temporäreinsätze und er war seit Beginn des Strafverfahrens im Jahr 2019 für mehr als ein halbes Dutzend Betriebe tätig. Der Beschuldigte bezog zudem gemäss der Abrechnung der Arbeitslosenkasse vom 26. April 2022 seit dem 23. Januar 2020 461,9 Taggelder (s. Pfändungsunterlagen pag.