9. Härtefallprüfung Der Beschuldigte wuchs in seiner Heimat Nigeria auf, besuchte dort die Schule und schloss verschiedene Ausbildungen ab. Im Alter von rund 22 Jahren reiste er nach Italien. Seit rund sechs Jahren lebt er in der Schweiz. Hinsichtlich seiner sprachlichen Integration stellt die Kammer fest, dass seine Deutschkenntnisse bescheiden sind. So war es ihm auch kaum möglich im Rahmen der Hauptverhandlung auf eine einfache Frage auf Deutsch zu antworten. Selbst wenn er über bessere Italienischkenntnisse verfügt, sind diese für die Integration im Kanton Bern kaum dienlich.