106, 494). Über den Jahreswechsel 2021/2022 hat der Beschuldigte seine Familie dann wiederum in Nigeria besucht (S. 191). An der Berufungsverhandlung führte er aus, dass sein Bruder gestorben und seine Mutter nach Südafrika gegangen sei. Weitere Verwandte habe er dort nicht (pag. 1032 Z. 39 ff.). In gewissem Widerspruch dazu bestätigte er, dass er im April 2021 und im Dezember 2021 nach Nigeria gereist sei, um seine Familie zu besuchen (pag. 1033 Z. 1 ff.)