Es sei diagnostisch nicht möglich, die Restsymptomatik klar zuzuordnen. Denkbar sei, dass eher atypische Symptome bei Morbus Basedow vorliegen würden. Weiter wird auf geplante weitere Abklärungen Bezug genommen. Ein stabiles psychosoziales Umfeld sei wichtig, einen ersten Termin zusammen mit seiner Ehefrau bei einer Sozialarbeiterin sei Mitte September geplant (pag. 869 ff., Beilage 3). Am 20. August 2022 besuchte der Beschuldigte die interdisziplinäre Schilddrüsensprechstunde des Inselspitals. Es wurde festgehalten, dass Zweifel an der regelmässigen Einnahme des Medikaments zur Behandlung von Morbus Basedow vorliegen (pag. 872 f., Beilage 4).