Es wird ein Verdacht auf paranoide Schizophrenie, als Differenzialdiagnose eine hirnorganische Störung sowie Morbus Basedow als Diagnose aufgeführt. Weiter wird ausgeführt, dass trotz ausgebauter antipsychotischer Therapie im Behandlungssetting insbesondere kognitive Symptome wie Auffassungs-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme im Vordergrund stünden. Der Beschuldigte vergesse beispielsweise vereinbarte Termine. Die im stationärem Rahmen beobachtete inhaltliche Denkstörung und die Wahrnehmungsstörungen liessen sich nicht objektivieren. Es sei diagnostisch nicht möglich, die Restsymptomatik klar zuzuordnen.