entsprechend ersuche er um Absetzung der Hauptverhandlung vom letztgenannten Datum. Wie er später einräumte, fand am 12. Mai 2022 jedoch lediglich eine ambulante Behandlung statt (pag. 909 ff., Beilage 6). Dem Bericht der UPD vom 26. August 2022 lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte seit dem 15. Juni 2022 ambulant psychiatrisch behandelt wird. Es wird ein Verdacht auf paranoide Schizophrenie, als Differenzialdiagnose eine hirnorganische Störung sowie Morbus Basedow als Diagnose aufgeführt.