Gemäss seiner Ehefrau gehe es ihrem Mann seit längerer Zeit schlecht, seit einigen Monaten noch schlechter. Er habe grosse Sorgen, weil durch verschiedene Betreibungen sein ganzes Arbeitslosengeld aufgebraucht werde. Er könne nicht konstant arbeiten; seit Monaten schlafe er kaum. Er klage über Schmerzen und nehme Schmerzmittel. Seit drei Monaten habe er keinen Appetit mehr (pag. 607, Beilage 2). Am 18. Mai 2022 liess der Beschuldigte ausführen, er befinde sich wieder in stationärer Behandlung und werde dies auch bis 30. Mai 2022 bleiben; entsprechend ersuche er um Absetzung der Hauptverhandlung vom letztgenannten Datum.