Ob die oben bezifferten von Mai bis September 2022 erzielten Einkommen im hängigen Pfändungsverfahren deklariert wurden, ist unklar. Nicht weiter zu prüfen ist auch, ob gewisse Ausgaben – beispielsweise am 26. August 2022 in einem Reisebüro sowie in einem Schmuckladen – trotz laufenden Betreibungen geboten waren (pag. 966). Der Beschuldigte hat verschiedene Dokumente ins Recht gelegt, wonach er sich für Deutschkurse auf dem Niveau A1 angemeldet bzw. diese besucht hat (pag.