Die erste Betreibung datiert jedoch auf den 21. Mai 2021 bzw. erfolgte gut ein Jahr vor Erstellung des ersten ärztlichen Zeugnisses betreffend seinen Gesundheitszustand. Im Umfang von CHF 8'884.00 wurden die Forderungen durch Einkommenspfändungen getilgt; für CHF 1'373.50 wurden im Jahr 2022 Verlustscheine ausgestellt. Die pendente Restschuld beläuft sich entsprechend auf CHF 10'739.95. Ob die oben bezifferten von Mai bis September 2022 erzielten Einkommen im hängigen Pfändungsverfahren deklariert wurden, ist unklar.