September 2022: 2'689.70; pag. 956 ff.). Im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung gab er an, dass er zurzeit nicht arbeiten könne, da er ein Arztzeugnis habe (pag. 1032 Z. 25 ff.). Seit dem 1. November 2022 wird der Beschuldigte vom Sozialdienst unterstützt (pag. 979 f.). Der Betreibungsregisterauszug vom 4. November 2022 weist Betreibungen in der Höhe von CHF 17'783.05 aus (pag. 940 ff.). Die Verteidigung führte aus, dass der Beschuldigte vor Beginn seiner Krankheit keine Schulden vorgewiesen habe (pag. 1036). Die erste Betreibung datiert jedoch auf den 21. Mai 2021 bzw. erfolgte gut ein Jahr vor Erstellung des ersten ärztlichen Zeugnisses betreffend seinen Gesundheitszustand.