Gemäss Leumundsbericht vom 6. Mai 2022 arbeitete der Beschuldigte bis im Jahr 2021 als Gabelstapelfahrer bei Interdiscount und war anschliessend arbeitslos. Den Unterlagen aus den laufenden Pfändungen lässt sich entnehmen, dass die Arbeitslosenkasse seit Mai 2022 keine Taggelder mehr ausbezahlt hat, da der Beschuldigte infolge Krankheit als arbeitsunfähig bzw. nicht vermittelbar galt. Der Kontoauszug des Beschuldigten zeigt ab Mai demgegenüber Arbeitseinkünfte in erheblicher Höhe (J.________: Mai 2022: CHF 1'521.00; Juni 2022: CHF 4'284.65; Juli 2022: 3'877.60; August 2022: 1'762.35; K.________: Juli 2022: 251.15; L.________: August 2022: CHF 3'919.00; September 2022: 2'689.70;