Abrechnungen der Arbeitslosenkasse zeigen, dass der Beschuldigte in den Monaten Februar bis April 2021 Arbeitslosengelder bezog; in der Rahmenfrist ab dem 23. Januar 2020 bis zum 26. April 2022 wurden ihm 461,9 Taggelder ausgerichtet (pag. 947). Gemäss den Aussagen anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung am 31. Mai 2021 arbeitete er als Chauffeur über das Temporärbüro I.________. Auf Frage gab er an, dass er in den letzten paar Monaten jeden Tag arbeiten konnte und rund CHF 3'800.00 netto verdiene (pag. 493). Gemäss Leumundsbericht vom 6. Mai 2022 arbeitete der Beschuldigte bis im Jahr 2021 als Gabelstapelfahrer bei Interdiscount und war anschliessend arbeitslos.