Es sei zu erheblichen Drohungen gekommen, so dass sie die gemeinsame Wohnung verlassen habe und nun auf Empfehlung der involvierten Polizei in einer geschützten Institution verbleibe. Dem Gesuch legte die Ehefrau einen Bericht des Inselspitals vom 22. Mai 2021 bei. Gemäss diesem berichtete die Ehefrau von Schmerzen im Brustbereich infolge häuslicher Gewalt. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verfügte am 14. September 2022 superprovisorisch ein Kontakt- bzw. Annäherungsverbot gegen den Beschuldigten. Der Beschuldigte bestreitet, dass es zu häuslicher Gewalt kam (pag. 1033). Unstrittig ist die Ehe jedoch gescheitert.