Im Eheschutzgesuch vom 14. September 2022 (pag. 983 ff.) führte die Ehefrau des Beschuldigten aus, der Beschuldigte habe im Jahr 2018 eine Beziehung mit einer anderen Frau begonnen. Seit diesem Zeitpunkt beschimpfe sie der Beschuldigte und es komme in den letzten vier Jahren zu häuslicher Gewalt, welche sich zunehmend steigere. Ein erstes Eheschutzgesuch habe sie aus Angst zurückgezogen. Das hängige Strafverfahren setze den Beschuldigten unter Druck und mache ihn unberechenbar. Es sei zu erheblichen Drohungen gekommen, so dass sie die gemeinsame Wohnung verlassen habe und nun auf Empfehlung der involvierten Polizei in einer geschützten Institution verbleibe.