105 Z. 115 f.). Anlässlich der polizeilichen Einvernahme führte der Beschuldigte aus, er habe geheiratet, damit er ein besseres Leben haben könne (pag. 99 Z. 556 f.). Am 8. Mai 2019 gab die Ehefrau zu Protokoll, manchmal sei es einfach und manchmal hätten sie auch Streit. Dies sei ja normal. Es sei ihr auch schon der Gedanke gekommen, dass der Beschuldigte sie ausnütze (pag. 52 Z. 59 f.). Gemäss den Angaben auf den Protokollen der Pfändungsvollzüge vom 23. Juni 2022 sowie 6. September 2022 wohnt der Beschuldigte alleine bzw. es wurde vermerkt: «Frau in Afrika» (pag. 951, 971). Im Eheschutzgesuch vom 14. September 2022 (pag.