ein Einreiseverbot eröffnet (pag. 98 MA). Da er am 8. Mai 2016 dennoch in die Schweiz einreisen und sich dort aufhalten wollte, wurde er mit Strafbefehl vom 11. Mai 2016 wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts (Versuch) zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt (pag. 392). Gemäss seinen Aussagen lebt der Beschuldigte seit dem Jahr 2016 in der Schweiz (pag. 104). Am 13. August 2016 heiratete der Beschuldigte F.________, eine kenianische Staatsbürgerin mit Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Gemäss seinen Angaben hat er diese im Jahre 2015 in Bern kennen gelernt (pag. 105 Z. 115 f.).