In Italien lernte der Beschuldigte, wie man Häuser baut (pag. 74). Am 16. September 2013 wurde der Beschuldigte in Rom zweitinstanzlich wegen fortgesetztem illegalem Verkauf von Betäubungsmitteln – begangen von September 2011 bis November 2011 – schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von EUR 7'500.00 verurteilt (pag. 354). Am 19. September 2014 wurde in der Schweiz auf ein Asylgesuch des Beschuldigten vom 24. August 2014 nicht eingetreten (S. 6 ff. Migrationsakten, [nachfolgend: MA]). Weiter wurde dem Beschuldigten am 6. Januar 2015 im Regionalgefängnis D.________ ein Einreiseverbot eröffnet (pag.