Ebenso ist die diesbezügliche Praxis des Bundesgerichts streng: Bei Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz überwiegen regelmässig die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung (Urteile des Bundesgerichts 6B_555/2020 vom 12. August 2021 E. 1.3.3; 6B_188/2021 vom 23. Juni 2021 E. 2.2.6 mit Hinweis).