527 f, 530 ff.). Da der Beschuldigte mehr als 18 Gramm Kokain-Base für den Weiterverkauf erworben und besessen hat und auch ein Teil des Kokains verkaufte, erfolgte ein Schuldspruch wegen einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen. Ferner wurde der Beschuldigte wegen einer Übertretung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig gesprochen. III. Landesverweisung 6. Theoretische Grundlagen Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. o des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen qualifizierten Widerhand-