I. 2 hiervor) ist vorab festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 31. Mai 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Widerhandlungen gegen eine gerichtliches Verbot eingestellt wurden (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteils), der Beschuldigte des Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen sowie der Übertretung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge schuldig erklärt (Ziff.