Mit Eingabe vom 18. Mai 2022 beantragte Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten die Absetzung der Hauptverhandlung vom 30. Mai 2022. Sie brachte vor, der Beschuldigte sei in stationärer Behandlung und verhandlungsunfähig (pag. 602 ff.). Das Gesuch um Absetzung der Hauptverhandlung wurde mit Verfügung vom 19. Mai 2022 gutgeheissen (pag. 615 f.). Die Berufungsverhandlung wurde neu auf den 17. November 2022 angesetzt (pag. 850 f.). Mit Schreiben vom 28. August 2022 reichte Rechtsanwältin B.________ ein ärztliches Zeugnis vom 12. Mai 2022 der Universitären Psychiatrischen Dienste