3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung vom 30. Mai 2022 wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 17. Mai 2022, pag. 600.4), ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 21. April 2022, pag. 593 ff.) sowie ein Bericht des Polizeiinspektorats der Stadt D.________, Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei (nachfolgend: EMF) im Hinblick auf die Prüfung der Landesverweisung inkl. den ausländerrechtlichen Akten über den Beschuldigten (datierend vom 17. Mai 2022, pag. 600.1 ff., 617 ff.) eingeholt. Mit Eingabe vom 18. Mai 2022 beantragte Rechtsanwältin B.___