2. Berufung Gegen dieses Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) meldete Rechtsanwältin B.________, namens und im Auftrag des Beschuldigten, mit Eingabe vom 10. Juni 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 521). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 2. Juli 2021 (pag. 525 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 5. Juli 2021 (pag. 544 f.) zugestellt. Die Berufungserklärung der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten, Rechtsanwältin B.________, datiert auf den 26. Juli 2021, erfolgte form- und fristgerecht (pag. 552 ff.). Sie beschränkte ihre Berufung auf Ziff.