Der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 950.00 wird mit den Verfahrenskosten verrechnet (Art. 442 Abs. 4 StPO). 6. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG; Art. 17 Abs. 4 AFIS-VO). [Eröffnungsformel]