verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten. Die Polizeihaft von 2 Tagen (8. Mai – 9. Mai 2019) wird im Umfang von 2 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet (Art. 51 StGB). Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Busse von CHF 40.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren (Art. 66a Abs. 1 Bst. o StGB). 4. Zu den Verfahrenskosten von CHF 12'738.75. [Kostentabelle]