Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecherin C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 8'006.30. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).