Zwar ist es wohl für eine geschiedene Frau in der Republik Türkei nicht einfach, sie hat aber durch ihre Reisen bereits gezeigt, dass sie als geschiedene Frau alleine in die Republik Türkei reisen kann. Weiter kann eine berufliche Integration in der Republik Türkei allenfalls schwer sein. Dies liegt aber im normalen Rahmen und ist – wie oben ausgeführt – auch in der Schweiz für die Beschuldigte schwierig. Finanziell gesehen hätte die Beschuldigte aber – wie dies die Vorinstanz ausführte (pag. 947) – die Möglichkeit in ein schuldenfreies Leben zu starten.