Die von der Beschuldigten vorgebrachten gesundheitlichen Probleme sind äusserst diffus. So gab sie – wie oben ausgeführt – bei der Selbsteinweisung in die UPD an, sie sei schwanger gewesen, was sich dann nicht bewahrheitete. Es ist weiter augenscheinlich, dass die Beschuldigte kurz nach der vorinstanzlichen Urteilseröffnung die therapierende Person wechselte. Die Beschuldigte sage hierzu aus, Frau Dr. K.________ sei böse mit ihr umgegangen. Sie hätte Ängste ausgelöst, sei «verruckt» geworden und gesagt, sie solle aufhören immer das gleiche zu erzählen. In Bezug auf den neuen