Die Beschuldigte spricht zwar gut Deutsch, ist aber deswegen wirtschaftlich nicht integriert. Die Beschuldigte hatte diverse Klinikaufenthalte, wobei sie sich selber eingeliefert hat (pag. 478 und 1011). Dem Arztbericht vom 2. Dezember 2018 von Frau K.________ ist zu entnehmen, dass die Beschuldigte unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, welche sich in Panikattacken und Angststörungen äussere, leide (pag. 742). Dem Bericht der UPD vom DATUM.________ ist nebst der Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung eine akute Belastungsrektion wegen Trennung, einen Verdacht auf F70.0