Sie könne auch nicht gut lesen und schreiben (pag. 1047). Einen Versuch zu arbeiten hat sie jedoch nie gestartet. Per 1. September 2021 hatte die Beschuldigte fünf offene Betreibungen und Verlustscheine im Gesamtwert von CHF 44'588.95 (pag. 981 ff.). Aufgrund dieser Ausgangslage kann davon ausgegangen werden, dass auch in Zukunft keine Ablösung von der Sozialhilfe erfolgen wird. Die Beschuldigte ist in beruflicher Hinsicht in der Schweiz nicht integriert und geht keiner Erwerbstätigkeit nach.