zur Welt (pag. 565). Im Jahr 2009 trennte sich das Paar und die Ehe wurde im Jahr 2017 geschieden. Gemäss den Angaben der Beschuldigten wohnte der Sohn J.________ bis zu seinem 12 Lebensjahr bei ihr. Vor ca. fünfeinhalb Jahren sei der Sohn zum Vater gezogen. Zum Ex-Mann und dem Sohn pflege sie einen engen und guten Kontakt (pag. 1021 f.). Wie die Vorinstanz ausführte, zeigt die Tatsache, dass sie im Jahr 2018 fünfeinhalb Monate in die Republik Türkei reisen konnte und für die Kinderbetreuung kein Problem darstellte, dass die Beschuldigte in der Kindererziehung keine tragende Funktion eingenommen hat.