Sie sei aber wegen einer Coronaviruserkrankung nicht gegangen, sie würden sie aber immer noch erwarten und sie sei immer noch gemeldet (pag. 1045). Es erscheint der Kammer unglaubhaft, dass die Beschuldigte, welche starke Halluzinationen haben und Stimmen hören soll, sich wegen einer Coronaviruserkrankung über einen längeren Zeitraum nicht in psychiatrische Behandlung begibt, um andere Patienten nicht anzustecken. Diese Aussagen deuten auf schwierige Verhältnisse hin, wenn auch sie wegen deren Widersprüchlichkeit nicht glaubhaft erscheinen. Einmal sind es Halluzinationen, einmal Suizidgedanken und einmal eine angebliche Schwangerschaft.