11 den Personen einzurichten um ihre Ziele – wie die Schönheitseingriffe und die Reisen – zu erreichen. Wie dem Strafregisterauszug vom 7. Februar 2022 zu entnehmen ist, ist die Beschuldigte wegen Vermögensdelikten bereits vorbestraft. Im Jahr 2013 wurde sie der Gehilfenschaft zum versuchten Betrug und im Jahr 2014 wegen Veruntreuung verurteilt (pag. 1026). Die zwei Vorstrafen wegen Vermögensdelikten wirken sich leicht straferhöhend aus. Es handelt sich aber nicht um kapitale Vorstrafen, auch wenn sie einschlägig im Vermögensbereich begangen wurden.