Gemäss den Aussagen der Beschuldigten wohnt ihre Mutter mit einer Schwester und einem Bruder zusammen in X.________. Die andere Schwester lebe alleine in X.________ und dann habe sie noch eine Halbschwester die in Z.________ wohne. Der zweite Bruder wohne in XY.________ (pag. 212 Z. 132 ff.). Zu ihrem Vater hat sie keinen Kontakt mehr. Wie dem Strafregisterauszug vom 16. Februar 2021 zu entnehmen ist, ist die Beschuldigte wegen Vermögensdelikten bereits vorbestraft. Im 2013 wurde sie der Gehilfenschaft zum versuchten Betrug und im 2014 wegen Veruntreuung verurteilt (pag. 849).