___ zum Sozialdienst geschickt, welcher für sie aussagen musste, sie sei krank, obwohl sie in den Ferien war. Dies spricht dafür, dass die Beschuldigte wusste und einschätzen konnte, dass sie dies nicht darf. Weiter führt eine allfällige Vermögensbeistandschaft – welche zu dieser Zeit auch nicht bestand - nicht zu einer verminderten Fähigkeit das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser zu handeln. Sodann hat sich die Beschuldigte ein Umfeld mit vielen helfenden Personen geschaffen, welche sie für behördliche Angelegenheiten unterstützen (pag. 1020). Auch dies zeigt, dass sich die Beschuldigte zu helfen weiss.