Sodann hat die Beschuldigte selber ausgesagt, der Lehrer aus dem Analphabetenkurs habe gesagt, sie sei «nicht dumm, sie könne das. Die Aufgaben habe sie machen können, weil sie wollte» (pag. 874). So hat die Beschuldigte auch anlässlich der Berufungsverhandlung einen rationalen Eindruck vermittelt. Schlussendlich muss eine Reise – wie diejenige in die Türkei – insbesondere mit Schönheitseingriffen notorischerweise geplant werden, was sie auch gemacht haben muss. Sie hat denn auch in diesem Wissen E.________ zum Sozialdienst geschickt, welcher für sie aussagen musste, sie sei krank, obwohl sie in den Ferien war.