Die Beschuldigte versuchte ein Bild von sich als bemitleidenswerte Frau zu zeichnen, welche zu den Situationen, in welche sie geraten sei, nichts habe beitragen können. Nach Ansicht der Kammer handelt es sich dabei um Schutzbehauptungen, war der wirkliche Grund für ihre Reise in die Türkei insbesondere ihre Schönheitseingriffe und damit äusserst egoistische Ziele. Auch wenn sie gewissen Personen mit Arbeiten geholfen haben soll, floss das Geld von allen Seiten immer wieder und sie nutzte dieses praktisch nur für ihre eigenen Interessen (pag. 1050).