8 unrechtmässigen Einkünfte grösstenteils nur passiv verschwiegen, hat anlässlich ihrer Landesabwesenheit aber auch direkt bzw. via E.________ gegenüber dem Sozialdienst gelogen und sich damit auch aktiver Verschleierungshandlungen bedient. Die Beschuldigte versuchte ein Bild von sich als bemitleidenswerte Frau zu zeichnen, welche zu den Situationen, in welche sie geraten sei, nichts habe beitragen können.