1010 ff.). Dieser wurde mit Verfügung vom 11. Januar 2022 zu den Akten genommen (pag. 1015 f.). Weiter reichte die Verteidigung mit Schreiben vom 21. Februar 2022 einen Bericht des Psychotherapeuten D.________ an den Sozialdienst X.________ vom 17. Februar 2022 (pag. 1028 ff.) ein. Dieser wurde mit Verfügung vom 2. März 2022 zu den Akten genommen (pag. 1039 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 20. April 2022 wurde die Beschuldigte antragsgemäss einvernommen (pag. 1044 ff.). Rechtsanwalt B.________ reichte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 20. April 2022 Fotografien ein, welche zu den Akten erkennt wurden (pag. 1043 und 1060).