3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen eingeholt: Ein ergänzender Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern betreffend Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung (pag. 979 ff.), ein Leumundsbericht (inkl. wirtschaftliche Verhältnisse) der Kantonspolizei Bern vom 4. Februar 2022 (pag. 1020 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug vom 7. Februar 2022 (pag. 1026). Die Verteidigung reichte ferner einen Austrittsbericht der universitären psychiatrischen Dienste Bern (UPD) AG (nachfolgend: UPD) vom DATUM.________ betreffend die Beschuldigte ein (pag. 1010 ff.).