am Antrag auf Einvernahme der Beschuldigten werde festgehalten. Weiter werde ein schriftliches Verfahren abgelehnt, da die Einvernahme der Beschuldigten ohnehin eine mündliche Verhandlung notwendig mache (pag. 970). Mit Verfügung vom 27. August 2021 wurde die Berufungsverhandlung angesetzt, die Beschuldigte sowie deren amtliche Verteidigung vorgeladen und weitere Beweisergänzungen angeordnet (pag. 976 f.). Mit Schreiben vom 29. Dezember 2021 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass die Berufung vom 26. Juli 2021 auf die Strafzumessung und die Landesverweisung (I. Ziff. 1. und Ziff. 2., Urteil