___ Kenntnis genommen und gegeben, die bisherige amtliche Verteidigerin, Fürsprecherin C.________, antragsgemäss aus dem amtlichen Mandat entlassen und ihre Entschädigung am oberinstanzlichen Verfahren bestimmt, wobei in Aussicht gestellt wurde, über allfällige Rück- und Nachforderungsansprüche gemäss Art. 135 Abs. 4 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR