Rechtsanwalt B.________ teilte mit Schreiben vom 27. Juli 2021 mit, er übernehme die amtliche Verteidigung der Beschuldigten (pag. 963). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 29. Juli 2021 auf eine Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 965 f.). Mit Verfügung vom 30. Juli 2021 wurde vom Verzicht der Generalstaatsanwaltschaft auf Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren sowie der Übernahme der amtlichen Verteidigung durch Rechtsanwalt B.________ Kenntnis genommen und gegeben, die bisherige amtliche Verteidigerin, Fürsprecherin C.__